Teilnahmebedingungen und AGBs für Workshops
Verbindlichkeit und Rücktritt
Mit der Anmeldung zu diesem Workshop und der schriftlichen (Email) oder mündlichen Bestätigung durch den Leiter bzw. Organisator entsteht ein verbindlicher Vertrag. Eine Stornierung seitens des Teilnehmers / der Teilnehmerin ist nur bis vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späterem Rücktritt sind die Gebühren in voller Höhe als Schadensersatz fällig, es sei denn der Teilnehmende weist die Entstehung eines geringeren Schadens nach oder stellt eine/n Ersatzteilnehmer/in. Der Organisator oder Workshopleiter ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten sollte eine Erkrankung oder ein Unfall des Leiters oder höhere Gewalt die Durchführung des Workshops unmöglich machen. Ein Rücktritt des Workshopleiters oder Organisators ist auch möglich, wenn eine erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Im Falle des Rücktritts durch den Organisator oder Leiter werden die Teilnehmer unverzüglich informiert und ein evtl. bereits gezahlter Workshopbeitrag wird erstattet. Weitere Kosten der Teilnehmer/innen wie beispielsweise Reisekosten oder Übernachtungskosten werden nicht erstattet.
Haftung
Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Sollten gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, verpflichtet sich der Teilnehmer, bzw. die Teilnehmerin einen ärztlichen Rat einzuholen, ob eine Teilnahme möglich und sinnvoll erscheint. Der Konsum von Alkohol oder anderen Drogen vor oder während des Workshops ist nicht gestattet. Die Teilnahme findet auf eigenes Risiko und Haftung statt. Der Workshopleiter und Organisator wird von Haftungsansprüchen im Falle von Fahrlässigkeit oder höherer Gewalt befreit.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die AGB als lückenhaft erweisen.